Die Rechtsanwälte bei Ecovis betreuen bereits seit vielen Jahren Mandanten bei der Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorgaben und sind als externe betriebliche Datenschutzbeauftragte bestellt.
Treten Arbeitgeber und Arbeitnehmer wirksam vom Wettbewerbsverbot zurück, muss der Arbeitnehmer keine Karenzentschädigung mehr zahlen. Das hat das Bundesarbeitsgericht entschieden.