Die Rechtsanwälte bei Ecovis betreuen bereits seit vielen Jahren Mandanten bei der Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorgaben und sind als externe betriebliche Datenschutzbeauftragte bestellt.
Forstwirtschaftliche Zugmaschinen kommen häufig ausschließlich betrieblich zum Einsatz. In diesen Fällen fällt keine Kraftfahrzeugsteuer an. Eine noch nicht erfolgte Marktteilnahme des Forstbetriebs steht dem nicht entgegen, wie ein Urteil des Finanzgerichts Münster bestätigt.
Halter von landwirtschaftlichen Zugmaschinen müssen keine Kfz-Steuer für diese Fahrzeuge zahlen. Der Bundesfinanzhof hat jetzt entschieden, dass dies nicht für land- oder forstwirtschaftliche Sattelzugmaschinen gilt.
Derzeit erhalten viele Fahrzeughalter geänderte Kfz-Steuerbescheide. Bei kleinen Nutzfahrzeugen bis 3,5 Tonnen, die mit Lkw-Zulassung unterwegs sind, lohnt es sich, genauer hinzuschauen.
Fahrzeuge zur Krankenbeförderung sind auch dann von der Kfz-Steuer befreit, wenn das Fahrzeug nicht ausschließlich im Rettungsdienst verwendet wird.