Die Rechtsanwälte bei Ecovis betreuen bereits seit vielen Jahren Mandanten bei der Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorgaben und sind als externe betriebliche Datenschutzbeauftragte bestellt.
Damit sich Behandlungsleistungen einem steuerfreien Zweckbetrieb zuordnen lassen, müssen Ärzte diese Leistungen nicht unbedingt im Rahmen ihrer Anstellung beim Zweckbetrieb erbringen.