Auslandsrenten sind krankenversicherungspflichtig: Meldung an die Krankenkasse zwingend erforderlich
Renten aus dem Ausland sind in der deutschen gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung (GKV/PV) beitragspflichtig. Melden Rentenbezieherinnen und -bezieher diese Einkünfte nicht, drohen massive Beitragsnachforderungen. Warum das besonders tückisch für Personen ist, die ihre ausländische Rente früher erhalten als die deutsche, erklärt Tanja Eigner, Rentenberaterin bei Ecovis in München.