Armstrong in Bedrängnis
Die USADA hat gegen Lance Armstrong ein Dopingverfahren eingeleitet. Die Dopinganklage – wie sie in den Medien genannt wird – soll „geheime Zeugen“ benennen. Armstrong kritisiert über seine Anwälte verständlicherweise das Vorgehen, die Zeugen nicht namentlich zu nennen. So ist eine sachgerechte Verteidigung gegen die erhobenen Vorwürfe nicht möglich. Das Einfordern von Transparenz ist nachvollziehbar und unerlässlich. […]