Schlepperverkäufe ab 2026: Umsatzsteuerpflicht für gebrauchte Maschinen beachten
Nach über 30 Jahren schlägt der Bundesfinanzhof einen neuen Weg ein: Beim Verkauf von gebrauchten Maschinen und Gerätschaften handelt es sich um keine landwirtschaftlichen Erzeugnisse. Die Umsätze sind daher der Regelbesteuerung zu unterwerfen. Die Umsatzsteuerpflicht gilt ab 1. Juli 2026.