Die Rechtsanwälte bei Ecovis betreuen bereits seit vielen Jahren Mandanten bei der Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorgaben und sind als externe betriebliche Datenschutzbeauftragte bestellt.
Das OLG Hamm (Az. 10 W 57/16) musste über die Wirksamkeit eines Kaufvertrages entscheiden, mit dem landwirtschaftliche Flächen an Nichtlandwirte verkauft werden sollten.
Betriebe, die in Zukunft landwirtschaftliche Flächen verkaufen wollen, müssen sich ab 1. Januar 2017 auf geänderte Vorschriften einstellen.