Wie ist bei Vertretung eines angestellten Arztes abzurechnen?
Ein interner Vertreter, der Leistungen für einen erkrankten angestellten Vertragsarzt erbringt, darf nicht unter der Lebenslangen Arztnummer des erkrankten Arztes abrechnen. Sonst droht die Rückforderung des Honorars.