Hofübergabe mit Leibrente oder dauernder Last: Vorsicht bei Verträgen vor 2008
Landwirtschaftliche Betriebe lassen sich entweder gegen Leibrente oder gegen dauernde Last übertragen. Das führte bis 2008 zu unterschiedlicher steuerlicher Behandlung. Bei Übertragungen nach diesem Stichtag gibt es keine unterschiedliche Beurteilung der Sonderausgaben.