Fehlende Gewinnerzielungsabsicht: Wann der Verdacht auf Liebhaberei droht
Wer als Landwirt über viele Jahre nur Verluste erwirtschaftet, steht unter dem Verdacht der Liebhaberei. Das Finanzamt betrachtet den Betrieb als Folge der fehlenden Gewinnerzielungsabsicht als privates Vergnügen und lässt erklärte Verluste nicht zum Abzug zu. Als Gegenbeweis muss der Betriebsinhaber eine positive Totalgewinnprognose vorlegen. Rechnerisch muss also zwischen Betriebseröffnung und -aufgabe eine schwarze Null […]