Berufshaftpflichtversicherung: Jetzt Pflicht für Vertragsärzte
Die Berufshaftpflichtversicherung ist jetzt eine Pflichtversicherung für Vertragsärzte, Vertragszahnärzte und Vertragspsychotherapeuten. Das gilt seit 20. Juli 2021. Grundlage ist das neue Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz.