Vertragsarztrecht: Anstellung im eigenen MVZ ist nicht mehr möglich
Immer mehr Ärztinnen und Ärzte wollen in einem MVZ arbeiten. Lassen sie sich anstellen, müssen sie aber abhängig beschäftigt sein, damit sie von den Vorteilen einer Anstellung profitieren. Für geschäftsführende Ärztinnen und Ärzte gilt das jedoch nicht.