Verkauf nach Erbschaft oder Schenkung: Nachbewertung höchstens bis zum Verkaufspreis
Verkauft ein Landwirt ein Grundstück, das er erst kürzlich vererbt bekommen hat, kann dieser Verkaufspreis als Grundlage für die Berechnung der Erbschaftsteuer dienen. Das hat der Bundesfinanzhof entschieden.