Hofübergabe: Den Nachbewertungszeitraum im Auge behalten
Landwirtschaftlich genutztes Vermögen bewertet das Finanzamt in der Erbschafts- und Schenkungssteuer gering. Verkauft ein Landwirt ein Wirtschaftsgut im Nachbewertungszeitraum innerhalb von 15 Jahren, ist nach dem Gesetz rückwirkend ein höherer Wert – der Liquidationswert – anzusetzen. Diesen darf man nur unterschreiten, sofern er um mehr als 40 Prozent den tatsächlichen Wert des verkauften Grundstückes übersteigt.