Erbauseinandersetzung; Anwaltskosten können abziehbare Nachlassverbindlichkeiten sein
In einem aktuellen Urteil stellt der Bundesfinanzhof klar, dass auch die Kosten von Rechtsstreitigkeiten, die im Zusammenhang mit einer Erbauseinandersetzung und der Teilung eines Nachlasses stehen, abzugsfähig sein können. Das für Erbinnen und Erben positive Urteil erläutert Fabian Bergmoser, Steuerberater bei Ecovis in Dingolfing.