Innergemeinschaftliches Dreiecksgeschäft: Nachträglichen Rechnungskorrekturen gelten nicht rückwirkend
Rechnungskorrekturen können in bestimmten Fällen Rückwirkung entfalten. Im Rahmen des innergemeinschaftlichen Dreiecksgeschäfts sind dabei jedoch bestimmte Rechnungsinhalte zwingend vorausgesetzt. Fehlende Angaben in der Rechnung führen dazu, dass Unternehmen die Vereinfachungsreglung des innergemeinschaftlichen Dreiecksgeschäftshier nicht mehr anwenden dürfen. Das entschied der Bundesfinanzhof in einem aktuellen Urteil. Die Details kennt Ecovis-Steuerberater Steffen Baierlein aus Neumarkt i. d. […]