Umsatzsteuer im Arztalltag: Wann der Notdienst steuerfrei bleibt
Wenn Ärzte im Notdienst für Kollegen einspringen und selbst Patienten behandeln, müssen sie dafür keine Umsatzsteuer zahlen. Das hat der Bundesfinanzhof in einem Urteil am 14. Mai 2025 entschieden.