Keine Haftung der Bank bei telefonischer Weitergabe einer TAN
Das Amtsgericht München hat entschieden, dass die telefonische Weitergabe einer TAN den Vorwurf der groben Fahrlässigkeit begründet, sodass eine Bank nicht verpflichtet ist, das über Phishing erschlichene Geld zu erstatten (Urteil vom 05.01.2017, Az: 132 C 49/15). Eine Bankkundin erhielt eine Phishing-Mail, die als Absender den Namen der Bank trug. Unter dem Vorwand, dass der […]