Ärztliches Aufklärungsgespräch: Kurz vor der der OP zu spät!
Klären Ärzte ihre Patienten erst am Tag der Operation oder sogar erst während der OP-Vorbereitungen über die Risiken auf, dann ist das zu spät. Die Folge: Die Operation ist rechtwidrig, weil der Patient in diese Operation nicht wirksam eingewilligt hat. So hat das Landgericht Frankenthal entschieden.