Pflegeversicherungsbeitrag rückwirkend erhöht: Rentner werden unnötig belastet
Zum 1. Januar 2025 wurde der Beitragssatz zur Pflegeversicherung um 0,2 Prozentpunkte erhöht. Während Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer die Anpassung direkt im Januar spürten, müssen Rentnerinnen und Rentner die rückwirkende Erhöhung ab Juli 2025 in Form eines einmaligen Nachzahlungsbetrags begleichen. Mehr über die finanzielle Mehrbelastung, weiß Ecovis-Rentenberaterin Tanja Eigner in Bad Kohlgrub.