Selbstzahlerleistungen können auch ohne Rezept umsatzsteuerfrei sein
Selbstzahlerleistungen sind umsatzsteuerfrei. Das gilt auch, wenn ein Physiotherapeut Patienten nach abgelaufenem Rezept behandelt. Die Patienten müssen dann aber spätestens nach einem Jahr wegen derselben chronischen Erkrankung eine erneute ärztliche Verordnung vorlegen.