Praxisübergabe: Die Praxis gegen Versorgungsleistungen schenken
Ein Ärzteehepaar plant, die Praxis und die eigene Immobilie, in der sie die Praxis betreiben, an die approbierte Tochter zu übertragen. Sie soll im Gegenzug an die Eltern Versorgungsleistungen zahlen, die einer Rente ähneln. Ertrag- und schenkungsteuerlich sind einige Voraussetzungen zu erfüllen, damit dieses Modell rechtssicher funktioniert.