Aufatmen bei der Erbschaftsteuer
Der Bundesfinanzhof kam in zwei Entscheidungen zur erbschaftsteuerlichen Verschonung von verpachtetem land- und forstwirtschaftlichem Vermögen zu dem Ergebnis, dass die steuerliche Privilegierung – die 85- oder 100-prozentige Freistellung – von Landwirtschaftsbetrieben und -flächen nur dann zu gewähren sei, wenn Übergeber die Flächen selbst bewirtschaften. Bei strenger Anlegung dieser Urteilsgrundsätze hätte dies zur Folge, dass bei […]