Kündigung in der Probezeit: Nicht immer möglich
Bekommt ein Beschäftigter kurz vor Ablauf der Probezeit die Zusage der Übernahme und dann doch kurz darauf seine Kündigung, ist das treuwidrig und die Kündigung damit unwirksam. Das entschied vor kurzem das Landesarbeitsgericht Düsseldorf. Ecovis-Rechtsanwältin Nicole Golomb in Regensburg erklärt das Urteil.