Die Rechtsanwälte bei Ecovis betreuen bereits seit vielen Jahren Mandanten bei der Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorgaben und sind als externe betriebliche Datenschutzbeauftragte bestellt.
Klagt ein Steuerpflichtiger Schmerzensgeld wegen eines ärztlichen Behandlungsfehlers ein, sind die Kosten des dafür erforderlichen Zivilprozesses nicht als außergewöhnliche Belastung absetzbar.