E-Rechnung: Wer jetzt nicht handelt, riskiert den Vorsteuerabzug
Seit dem Jahr 2025 gilt die Pflicht zur E-Rechnung. Doch viele Unternehmen sind noch nicht vorbereitet. Wer wichtige Anforderungen übersieht, riskiert schon jetzt den Verlust des Vorsteuerabzugs und damit bares Geld. Fabian Bergmoser, Steuerberater und Unternehmensberater bei Ecovis in Dingolfing, erklärt die Details.