Rente aus mehreren EU-Ländern: Wer hat Anspruch und wo wird sie beantragt?
Arbeiten im Ausland – für viele Beschäftigte ist das mittlerweile normal. Der Grund dafür ist die verbesserte Arbeitnehmerfreizügigkeit. Aber wie wird die Rente berechnet und wo ausgezahlt, wenn Arbeitnehmer in mehreren EU-Ländern beschäftigt waren? Andreas Islinger, Rentenberater bei Ecovis in München erklärt, welche Regeln gelten.