Erwerbsminderungsrente: Neustart ins Arbeitsleben ohne sofortigen Anspruchsverlust möglich
Rentnerinnen und Rentner, die eine Erwerbsminderungsrente beziehen, können seit 1. Januar 2024 einen Arbeitsversuch unternehmen, ohne sofort ihren Rentenanspruch zu verlieren. Die Details erklärt Andreas Islinger, Rentenberater und Steuerberater bei Ecovis in München.