AfA richtig nutzen: Immobilien steuerlich optimieren mit verkürzter Restnutzungsdauer
Wer Immobilien vermietet, kann jährlich einen Teil der Anschaffungskosten über die Abschreibung (AfA) steuerlich absetzen. Üblicherweise gelten feste Pauschalwerte für die Nutzungsdauer – meist 50 Jahre. Was viele nicht wissen: Ist ein Gebäude tatsächlich kürzer nutzbar, darf auch schneller abgeschrieben werden. Möglich macht das ein Gutachten zur sogenannten Restnutzungsdauer.