Compliance: Anknüpfungspunkte im deutschen Arbeitsrecht
Den Begriff „Compliance“ hört man in regelmäßigen Abständen und landläufig ist man versucht, diesen Themenkreis als amerikanischen „Schnick Schnack“ abzutun. Richtig ist, dass Unternehmen (noch) nicht gesetzlich dazu verpflichtet sind, Compliance-Systeme einzurichten und vorzuhalten.