Die Rechtsanwälte bei Ecovis betreuen bereits seit vielen Jahren Mandanten bei der Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorgaben und sind als externe betriebliche Datenschutzbeauftragte bestellt.
Bei Großbetrieben, die laufend abschlussgeprüft werden, ist nach Meinung der Finanzrichter eine gewinnmindernde Rückstellung für die Kosten einer zukünftigen Betriebsprüfung zulässig.