Aufwendungen für Schiffsfonds nicht sofort abziehbar
Unter dem Aktenzeichen IV R 8/10 hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden, dass Konzeptions-, Gründungs-, Finanzierungs- und Platzierungskosten eines in der Rechtsform einer GmbH & Co. KG geführten Schiffsfonds in voller Höhe als Anschaffungskosten des Schiffs zu behandeln sind.