Ordnungswidrigkeiten im Rahmen des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG): Was heißt das? Wie geht das? Irrtum vorbehalten?
Im Rahmen meines letzten Beitrages vom 02.02.2016 haben wir festgestellt, dass das ArbZG mit seinem Sanktionspotential für Arbeitgeber in der Tat im Einzelfall relativ unangenehm werden kann. Es war die Rede von Ordnungswidrigkeiten und von Straftatbeständen. Was heißt das aber konkret und vor allem, wann begeht man als Arbeitgeber eine relevante Tat?