Abgeltungsteuersatz bei Angehörigendarlehen
Die Finanzämter haben sich bislang dagegen gewehrt, bei steuerlich anzuerkennenden Darlehensgewährungen zwischen Angehörigen die erzielten Zinsen der 25-prozentigen Abgeltungsteuer zu unterwerfen, zuzüglich Soli und eventuell Kirchensteuer.