Keine Tricks beim Schuldzinsenabzug erlaubt
Laufen private Aufwendungen über die betrieblichen Konten, korrigiert der Gesetzgeber das mit einer Kürzung des betrieblichen Schuldzinsenabzugs. Er hat dafür das Institut des Gewinnzuschlags für Überentnahmen nach Paragraph 4 Abs. 4a Einkommensteuergesetz geschaffen, nach dem pauschal sechs Prozent des Betrags, um den die Entnahmen des Wirtschaftsjahres den Gewinn und die Einlagen überschreiten, als Gewinnerhöhung versteuert […]