Sind Sonn- und Feiertagszuschläge steuerfrei?
An Sonn- und Feiertagen sowie in der Nacht arbeiten Beschäftigte selten gern. Deshalb zahlen viele Unternehmen ihren Beschäftigten zusätzlich zum normalen Lohn einen Zuschlag. Beachten sie die steuerlichen Vorschriften, bleiben diese Zuschläge steuerfrei.