Verurteilung wegen Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt gemäß § 266a StGB
Die beiden Angeklagten wurden jeweils wegen eines Verstoßes gegen § 266a StGB zu einer Gesamtfreiheitsstrafe zu 1 Jahr und 9 Monaten auf Bewährung verurteilt. Sachverhalt Den beiden Angeklagten wurde vorgeworfen, als Inhaber eines landwirtschaftlichen Betriebs gegen die sozialversicherungsrechtlichen Meldepflichten verstoßen und fällige Sozialabgaben nicht ordnungsgemäß abgeführt zu haben. Dieser Meldepflicht kamen die Angeklagten nach Ansicht […]