Freistellung von Sportdirektor Mutzel durch den HSV unwirksam
Die Freistellung und die Beurlaubung von Sportdirektor Michael Mutzel durch den Hamburger Sportverein ist unwirksam. Dies hat die Kammer des Hamburger Arbeitsgerichts am Dienstag, den 26.07.2022, entschieden. Der Sportdirektor war mit seiner einstweiligen Verfügung gegen seine Freistellung und Beurlaubung vom Posten des Sportdirektors erfolgreich. Ferner äußerte das Hamburger Arbeitsgericht Zweifel, an der Wirksamkeit der im Arbeitsvertrag […]