Mitverpachtung von Stalleinrichtungen: Was gilt für die Umsatzsteuer?
Verpachtet ein Landwirt ein Grundstück, muss er dafür keine Umsatzsteuer zahlen. Betriebsvorrichtungen auf dem Grundstück sind allerdings steuerpflichtig. Für Landwirte ist dies meist teuer. Ein Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichtes könnte nun Entlastung schaffen.