Patienten können Kosten für künstliche Befruchtung absetzen
Eine unverheiratete und gesunde Frau kann die Kosten für eine Präimplantationsdiagnostik (PID) und anschließend für eine künstliche Befruchtung trotzdem von der Steuer absetzen. Diese Ausgaben gelten als außergewöhnliche Belastungen.