Panama / Paradise Papers & Co. – Schon dann keine strafbefreiende Selbstanzeige in Deutschland mehr möglich, wenn bloß ausländische Behörden befasst sind?
Der Straftatbestand der Steuerhinterziehung hat häufig deswegen einen internationalen Bezug, weil Schwarzgeldbestände als solche oder weil aus „weißem“ Vermögen „schwarz“ generierte – also steuerlich nicht ordnungsgemäß erklärte – Kapitalerträge auf Auslandsbankkonten oder durch nach deutschem Steuerrecht nicht anerkannte sog. Briefkastenfirmen im Ausland verwahrt bzw. verwaltet werden. Nachdem zwischenzeitlich bekannt sein dürfte, dass bei einer durch […]