Unbekannte Folgen einer Verurteilung nach § 266a StGB (Teil II)
Neben den bereits erwähnten berufsrechtlichen Konsequenzen können sich noch weitere Sanktionen ergeben, die hier in Kürze zusammengefasst und aufgezeigt werden sollen. Hierbei kann allerdings, aufgrund der sich ändernden Rechtslage, nicht ein Vollständigkeitsanspruch erhoben werden. Bestellungshindernis und Inhabilität Drastische Auswirkungen kann eine Verurteilung auch für Geschäftsführer einer GmbH haben, denn nach § 6 Abs. 2 Nr. […]