Berücksichtigung berufsrechtlicher Folgen bei der Strafzumessung
Bei bestimmten Berufsgruppen führen steuerstrafrechtliche Verurteilungen über einem gewissen Rahmen zu einem Verlust der wirtschaftlichen und der beruflichen Grundlagen. So verliert z. B. ein Berufssoldat u.a. dann seine Rechtsstellung, wenn gegen ihn durch Urteil eines deutschen Gerichts auf Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr wegen einer vorsätzlich begangenen Tat erkannt ist (§ 48 Satz 1 Nr. 2 SoldatenG). Derartige […]