Teilpraxisverkauf: Privatpatienten weiterbehandeln kostet die Steuerermäßigung
Verkaufen Ärztinnen oder Ärzte den kassenärztlichen Teil ihrer Praxis und behandeln nur noch die Privatpatienten weiter, wollen sie dafür meist eine Steuerermäßigung in Anspruch nehmen. Doch Vorsicht: Der Fiskus erkennt die steuerliche Begünstigung für diesen Teilpraxisverkauf nur in seltenen Fällen an.