BFH bestätigt Vorgehensweise der Finanzverwaltung: Die Übertragung eines Einzelkontos zwischen Eheleuten stellt grundsätzlich eine steuerpflichtige Schenkung dar
Der BFH hat mit Urteil vom 29.06.2016 (Az: II R 41/14) die übliche Praxis der Finanzverwaltung bestätigt, dass ein Einzelkonto oder -depot auch bei Eheleuten grundsätzlich alleine dem Kontoinhaber zuzurechnen ist. Sobald ein Ehegatte den Vermögensstand seines Einzelkontos/-depots unentgeltlich auf das Einzelkonto/-depot des anderen Ehegatten überträgt, handelt es sich hierbei um einen in Abhängigkeit von […]