Notfalldienst-Vertretung und Blutprobenentnahme: Ärztinnen und Ärzten droht Steuerpflicht
Ärztinnen und Ärzte müssen für ihre Einnahmen für Vertretungstätigkeiten im ärztlichen Notfalldienst und für die Entnahme von Blutproben für die Polizei Umsatzsteuer zahlen. Das hat das Finanzgericht Münster entschieden.