Umsatzsteuererklärung und Steuerhinterziehung: Voranmeldung und Jahreserklärung künftig getrennte Taten
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Rechtsprechung zur Frage geändert, wie sich falsche Umsatzsteuervoranmeldungen und fehlerhafte Umsatzsteuerjahreserklärungen strafrechtlich zueinander verhalten. Alexander Littich, Rechtsanwalt bei Ecovis in München, erklärt die Auswirkungen des BGH-Beschlusses vom 10. Dezember 2025 für Unternehmen (1 StR 387/25).