Biogas: Bemessungsgrundlage der unentgeltlichen Wertabgabe der Wärme
Am 31. März 2025 hat die Finanzverwaltung mit einem neuen Schreiben die umsatzsteuerliche Behandlung der Wärmeabgabe aus erneuerbaren Energieanlagen grundlegend überarbeitet und dabei wichtige Urteile des Bundesfinanzhofs berücksichtigt. Auf was zu achten ist, erklärt Alexander Kimmerle, Steuerberater bei Ecovis in Kempten.