Die Rechtsanwälte bei Ecovis betreuen bereits seit vielen Jahren Mandanten bei der Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorgaben und sind als externe betriebliche Datenschutzbeauftragte bestellt.
Die Kosten für eine wissenschaftlich nicht anerkannte Heilmethode lassen sich steuerlich absetzen. Ein Amtsarzt muss lediglich bescheinigen, dass die Behandlung notwendig ist.