Die Rechtsanwälte bei Ecovis betreuen bereits seit vielen Jahren Mandanten bei der Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorgaben und sind als externe betriebliche Datenschutzbeauftragte bestellt.
Unterhaltsaufwendungen können bei der Einkommensteuererklärung nicht als Sonderausgaben berücksichtigt werden, wenn es sich um Kindesunterhalt handelt.